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Sprachen erlernen als Bildungsurlaub

Was ist Bildungsurlaub?

Im Jahre 1976 wurde von der Bundesregierung das Recht auf Bildungsfreistellung verabschiedet. Bildungsurlaub liegt im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer, daher hat jedes Bundesland diesbezüglich auch andere Gesetze und Verordnungen. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, mehrere Tage im Jahr unter Lohnfortzahlung Bildungsurlaub zu nehmen, um z.B. eine Fremdsprache zu erlernen oder deren Sprachkenntnisse zu erweitern. Bildungsurlaubskurse müssen vom Veranstalter in den einzelnen Bundesländern beantragt und als solche anerkannt sein. Bis auf Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen bieten alle Bundesländer ihren Arbeitnehmern die Möglichkeit des Bildungsurlaubs an. Fast Forward Language Institute bietet Bildungsurlaubskurse für Arbeitnehmer aus Hamburg und Niedersachsen an.

Wir empfehlen, sich auf den Homepages der einzelnen Bundesländer über die genauen Details der Bildungsfreistellung zu informieren.

www.bildungsurlaub-hamburg.de
www.nbeb.de (Niedersachsen)

Bildungsurlaubskurse

Der Antrag auf Freistellung beim Arbeitgeber hat mindestens 6 Wochen vor Kursbeginn zu erfolgen. Die Kurse sind 10-tägig. Der Bildungsurlaubsanspruch von zwei Jahren muss daher zusammengefasst werden.